Wir dokumentieren hier die Schlagzeilen der Berliner Zeitung zum Fall Brenning und seiner Bande:
„Mieterin soll nach 35 Jahren raus aus ihrer Wohnung – für die Nichte des Eigentümers
Immer wieder macht ein Hauseigentümer in Kreuzberg Eigenbedarf geltend. Doch wohnt offenbar kein Familienmitglied in den gekündigten Wohnungen. Eine Mieterin wehrt sich.
Berlin
Vor dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg versammeln sich an diesem Mittwoch rund 50 Menschen, die dem Aufruf der „Arbeitsgruppe Eigenbedarf kennt keine Kündigung“ folgen. Sie haben „Stopp Zwangsräumungen“-Schilder dabei. Die Protestierenden wollen die Mieterin unterstützen, die mit ihrem Lebensgefährten nach 35 Jahren eine Wohnung in der Reichenberger Straße 73 räumen soll. Offenbar kein Einzelfall in diesem Haus.
Der Saal 421 ist der größte Raum in dem Gericht, in dem über die Eigenbedarfsklage des Hauseigentümers Ernst B. verhandelt wird. Der Tag ist der Aussage der Nichte von Ernst B., dem Hauseigentümer, vorbehalten. Die 22-jährige Frau ist als Zeugin geladen. Sie will in die Wohnung ziehen, deren Mieter seit Jahrzehnten dort leben und nun nicht weichen wollen.
Die Nichte wohnt seit ihrer Kindheit bei Ernst B. und dessen Frau in einem großen, dreistöckigen Haus – offenbar mit ausreichend Platz, wie sie auf Anfrage des Anwalts der verklagten Mieter bestätigt. Sie habe mehr Privatsphäre haben wollen. Deswegen hätten ihr Tante und Onkel vor zwei Jahren die Wohnung in der Reichenberger Straße 73 in Aussicht gestellt. „So ein Angebot würde jeder annehmen“, sagt sie. Zumal es in Berlin kaum bezahlbaren Wohnraum gebe. „Und die Mieter?“, fragt der Anwalt der derzeitigen Mieterin. Die würde dann woanders hinziehen, sagt die Zeugin. Lautes Gelächter ertönt im Saal.
Der Rechtsstreit zwischen der Mieterin und den Eigentümern wirft ein Schlaglicht auf die Praktiken der Familie B. Es ist nicht die erste Eigenbedarfskündigung, die in dem Haus an der Reichenberger Straße 73 eingegangen ist. Der Berliner Zeitung liegen Unterlagen vor, die aufzeigen, dass es allein an dieser Adresse seit 2008 bereits vier solcher Fälle gab. Bewohner des Hauses sprechen sogar von sechs, die zwei Kündigungen an die jetzt betroffene Mieterin mitgerechnet. Diese kämpft nun um ihr Recht, die Wohnung zu behalten. Andere Mieter haben nachgegeben oder sich abfinden lassen. In keiner dieser Wohnungen ist danach ein Mitglied der Familie B. eingezogen, jedenfalls nicht dauerhaft.
Einige Bewohner des Hauses gehen deshalb davon aus, dass der Eigenbedarf nur ein vorgeschobener Grund ist: Die Kündigungen trafen vor allem Mieter, die noch eine vergleichsweise niedrige Miete zahlten; die Quadratmeterpreise sind in der Straße in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen.
Ernst B. hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Er ist Notar und Anwalt, CDU-Mitglied im Kreisverband Steglitz-Zehlendorf. Als Jurist berät er den CDU-Landesverband in Rechtsfragen. Der Familie gehören berlinweit mehr als 20 Häuser. Die Eigenbedarfs-Kündigungen, die der Berliner Zeitung vorliegen, richteten sich zunächst gegen die Mieter in den geräumigen Dachgeschosswohnungen: Zunächst traf es eine arabische Familie im Hinterhaus, in deren Wohnung die vier Kinder des Ehepaars B. einziehen sollten. Als die Mieter die Wohnung räumten, zog aber nur eine Tochter ein, die dort drei Jahre lang lebte.
Ernst B. teilt mit, damit sei der Eigenbedarf erfüllt gewesen. Auch eine alleinerziehende Mutter im Vorderhaus erhielt eine Eigenbedarfskündigung, angeblich beanspruchte die Familie B. deren Wohnung für ihren ältesten Sohn. Zwar kamen hierbei noch Mietrückstände hinzu. Auffällig ist, dass die Wohnung der Mieterin kurz nach deren Auszug auf dem Portal immonet.de als „lichtdurchflutetes Atelier (Dachgeschoss-Maisonette) mit Terrasse“ angepriesen wurde. Ernst B. teilte dazu mit, dies „betrifft uns nicht“, der „Sohn einer Bekannten“ habe die Annonce geschaltet, ohne dass die Eigentümerfamilie dies zugelassen hätte.
Fast zeitgleich mit der alleinerziehenden Mutter erhielt eine WG eine Eigenbedarfskündigung. Zur Begründung hieß es, die Wohnung werde für den jüngeren Bruder von Frau B. und dessen Kinder benötigt. Das war 2010. Im Februar 2019 scheiterte B. mit einer Räumungsklage vor dem Amtsgericht Köpenick. Hierbei ging es um eine Wohnung in einem Haus am Ekhofplatz. Auch dort hatten die Eigentümer Eigenbedarf geltend machen wollen – ebenfalls für den Bruder von Frau B.
Cornelius Krakau, der Anwalt der Mieter, sieht im aktuellen Fall gute Chancen für seine Mandantin, die Wohnung behalten zu können. Zumal fünf Monate nach der ersten Kündigung eine Wohnung in dem Haus frei geworden sei. Doch zog nicht die Nichte ein, die so dringlich nach Privatsphäre suchte, sondern deren Stiefbruder. Das Verfahren wird fortgesetzt.“